Eine kieferorthopädische Behandlung ist generell in jedem Alter möglich, bei Kindern wie bei Erwachsenen bis ins hohe Alter.
Eine rechtzeitige kieferorthopädische Betreuung und eine rechtzeitige Problemerkennung stellt die beste Voraussetzung dar, um Verschlimmerungen von Gebiss- und Zahnfehlstellungen zu vermeiden.
Wenn bei Kindern im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss bereits Abweichungen der Zahn- oder Kieferstellung vorliegen oder schlechte Angewohnheiten, wie Daumenlutschen, zu langes Schnullern, exzessives Nägel- oder Stiftebeissen vorliegen, können wir bereits in diesem Alter mit geringen kieferorthopädischen Maßnahmen eingreifen und vorbeugend behandeln. Im Allgemeinen beginnen wir die kieferorthopädischen Massnahmen bei Kindern, falls indiziert, während des späten Wechselgebisses. In dieser Wachstums- und Gebissphase bestehen besonders günstige Behandlungsaussichten, da sowohl eine Ausnutzung und Beeinflussung des Wachstums als auch eine Steuerung des Zahndurchbruchs möglich ist. Bei reinen Zahnfehlstellungen ohne größere Kieferfehlstellungen beginnen wir die Therapie erst im vollständig bleibenden Gebiss, also frühestens mit ca.12-14 Jahren oder später. Auch im erwachsenen Alter ist Kieferorthopädie noch möglich und hinsichtlich Funktion und Ästhetik durchaus sinnvoll. Bei erwachsenen Patienten mit Zahn- und ausgeprägten Kieferfehlstellungen kann eine kieferorthopädisch- kieferchirurgische Kombinationsbehandlung notwendig werden. Ein gesundes Kauorgan und ein attraktives Lächeln sind unschätzbare Werte, die Sie sich ein Leben lang erhalten und für die man bereits im Kindesalter dafür Sorge tragen sollte.

Wann

Eine kieferorthopädische Behandlung ist generell in jedem Alter möglich, bei Kindern wie bei Erwachsenen bis ins hohe Alter.
Eine rechtzeitige kieferorthopädische Betreuung und eine rechtzeitige Problemerkennung stellt die beste Voraussetzung dar, um Verschlimmerungen von Gebiss- und Zahnfehlstellungen zu vermeiden.
Wenn bei Kindern im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss bereits Abweichungen der Zahn- oder Kieferstellung vorliegen oder schlechte Angewohnheiten, wie Daumenlutschen, zu langes Schnullern, exzessives Nägel- oder Stiftebeissen vorliegen, können wir bereits in diesem Alter mit geringen kieferorthopädischen Maßnahmen eingreifen und vorbeugend behandeln. Im Allgemeinen beginnen wir die kieferorthopädischen Massnahmen bei Kindern, falls indiziert, während des späten Wechselgebisses. In dieser Wachstums- und Gebissphase bestehen besonders günstige Behandlungsaussichten, da sowohl eine Ausnutzung und Beeinflussung des Wachstums als auch eine Steuerung des Zahndurchbruchs möglich ist. Bei reinen Zahnfehlstellungen ohne größere Kieferfehlstellungen beginnen wir die Therapie erst im vollständig bleibenden Gebiss, also frühestens mit ca.12-14 Jahren oder später. Auch im erwachsenen Alter ist Kieferorthopädie noch möglich und hinsichtlich Funktion und Ästhetik durchaus sinnvoll. Bei erwachsenen Patienten mit Zahn- und ausgeprägten Kieferfehlstellungen kann eine kieferorthopädisch- kieferchirurgische Kombinationsbehandlung notwendig werden. Ein gesundes Kauorgan und ein attraktives Lächeln sind unschätzbare Werte, die Sie sich ein Leben lang erhalten und für die man bereits im Kindesalter dafür Sorge tragen sollte.

Kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis Dr. med. dent. Lisa von Braitenberg Dr. med. dent. Valeria Bortoluzzi
Kieferothopädie Bozen • Sparkassenstrasse 3 39100 Bozen • info(at)kieferorthopaediebozen.com
Tel: +39 0471 05 41 67 • Fax: +39 0471 05 41 68

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